Sprachen

 

2.4 UIP - Besonderheiten im Antragsverfahren

erst der Antrag - dann die Umsetzung

Informationen zum Video

Bevor Sie später in das Antragsverfahren einsteigen, möchten wir Ihnen empfehlen, uns vorab eine Projektskizze der von Ihnen geplanten Investitionen zu übersenden. Wir versuchen dann im Rahmen einer Vorabbeurteilung, die Potentiale für den Umweltschutz zu ermitteln und Ihnen Hinweise auf mögliche weitere Einsparpotentiale zu geben. Selbstverständlich werden alle bei uns eingereichten Informationen und Unterlagen streng vertraulich behandelt.

Eine Förderung kann grundsätzlich nur gewährt werden kann, wenn das Projekt ohne diese Förderung nicht oder nicht innerhalb des gewünschten Zeitraums durchgeführt werden kann. Des weiteren darf mit dem Vorhaben nicht vor der Förderzusage bzw. vor Erteilung des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines dem Projekt zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags zu werten.
 
Planung, Genehmigungsverfahren, Baugrunduntersuchung, Grunderwerb und Herrichten des Grundstücks gelten nicht als Beginn des Vorhabens.
 
In begründeten Ausnahmefällen kann auf gesonderten Antrag ein förderunschädlicher vorzeitiger Vorhabenbeginn durch das BMU genehmigt werden.
 
 
Impressum web TV