Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Kleinstunternehmen (KU) sind Sammelbezeichnungen für Unternehmen, die definierte Grenzen hinsichtlich Beschäftigtenzahl, Umsatzerlös oder Bilanzsumme nicht überschreiten.
Die Einordnung erfolgt in der Regel unabhängig von der gewählten Rechtsform oder der Eigentümerstruktur. Unternehmen, die die Grenzen überschreiten, werden Großunternehmen genannt.
Definition der Kommission der Europäischen Union
Typ Beschäftigte Umsatzerlös Bilanzsumme
Kleinstuntern. < 10 = 2 Mio. EUR = 2 Mio. EUR
Kleine Untern. < 50 = 10 Mio. EUR = 10 Mio. EUR
Mittlere Untern. < 250 = 50 Mio. EUR = 43 Mio. EUR