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Spitzenförderung im Rahmen des Umweltinnovationsprogramms

Unterstützung für innovative Leuchtturmprojekte

Das Bundesumweltministerium fördert über das Umweltinnovationsprogramm (UIP) Projekte im großtechnischen Maßstab, die das Ziel haben, Umweltbelastungen zu vermeiden oder zu verringern. Die Fördergelder sollen insbesondere helfen, die wirtschaftlichen Risiken beim Einsatz neuartiger Verfahren oder Verfahrenskombinationen abzumildern.

Antragsteller können sein:

  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts und Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund.
  • Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert.
  • Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe sowie kommunale Zweckverbände, die auf Basis des Zweckverbandsgesetzes bzw. den entsprechenden Landesgesetzen zur kommunalen Zusammenarbeit der jeweiligen Bundesländer gegründet wurden.
  • Sonstige Zweckverbände oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Aufwendungen aus dem Green IT Projekt werden in der Regel mit einem Zinszuschuss vom BMU zu einem Darlehen der KfW-Bankengruppe in Höhe von bis zu 70% der förderfähigen Kosten unterstützt. In begründeten Ausnahmefällen kann auch ein Investitionszuschuss bis zu einer Höhe von 30% der zuwendungsfähigen Kosten bewilligt werden.

Der Förderschwerpunkt „IT goes green“ des UIP ist nicht auf die Förderung einzelner Elektronik-Komponenten ausgerichtet, sondern zielt darauf ab, energie- und materialeffiziente Gesamtsysteme der IKT-Nutzung in verschiedenen Anwendersektoren zu initiieren. So lassen systemische Lösungen in der Regel höhere Ressourceneffizienzgewinne erwarten als die Optimierung von Einzelgeräten oder -komponenten. Der Förderschwerpunkt setzt an dieser Stelle an und will mögliche Potenziale nutzen. Für weitere Informationen finden Sie Links zu unseren Projektpartnern in der rechten Spalte dieser Seite.